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1. Allgemeines
1.1 Lieferungen, Vermietungen und Dienstleistungen
erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Miet- und
Lieferbedingungen.
1.2 Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge
sowie Sondervereinbarungen sind schriftlich durch uns zu bestätigen.
1.3. Die von den AGB abweichende Handhabung bewirkt
auch dann keine stillschweigende Abänderung, wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung
oder über einen längeren Zeitraum so verfahren wird. Gleiches gilt für
eventuelle abweichende AGB unserer Kunden.
1.4. Sollten wir im Einzelfall (aus dem Grund, einen
Kunden / eine Kundin Zufriedenzustellen) über von den AGB Abweichendes
verhandeln, geschieht dies im Vorbehalt aller Rechte für den Fall, daß
keine Einigung zu erzielen ist.
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2. Preise
2.1. Alle Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Als verbindlich gelten die im Mietvertrag angegebenen
Preise. Die Preise verstehen sich inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Alle vorher
erschienenen Preislisten und Angebote verlieren ihre Gültigkeit.
2.2. Eine entsprechende Anlage kann auch in
Verbindung mit Bedienpersonal gemietet werden.
2.3. Der Gesamtpreis setzt sich aus der
Anlagenmiete, den Kosten des zusätzlich benötigten Materials und des
Bedienpersonals zusammen.
2.4. Die Mietdauer wird nach Tagen berechnet und muß
bei Vertragschluss bekannt sein. Der im Mietvertrag für die Mietdauer
angegebene Betrag wird, ausgeschlossen 4.1. und 4.2., auf jeden Fall in
Rechnung gestellt. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietdauer
beträgt 1 Tag. Die Mietdauer beginnt mit der Übernahme des Equipments
und endet nach der Rückgabe.
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3. Lieferung
3.1. Der Mieter / die Mieterin hat sich auf
Verlangen unsererseits durch einen gültigen Lichtbildausweis zu
legitimieren.
3.2. Die Miete ist im voraus zu leisten..
3.3. Die Vermietung geschieht ausschließlich nach
schriftlicher Vereinbarung.
3.4. Extra anfallende Kosten (z.B. zweimaliges
Anfahren) werden separat in Rechnung gestellt.
3.5. Eine Untervermietung der Geräte bedarf der
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
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4. Haftung des Mieters / des Vermieters
4.1. Tritt an einem Mietgerät während der
Mietdauer ein Fehler auf, sind Ersatzansprüche jeglicher Art
ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
gelegt werden kann. Die bis dahin vollbrachte Leistung wird voll
berechnet.
4.2. Sollten wir von Seiten des Mieters / der
Mieterin zwischen Vertragsabschluß und Beginn der Veranstaltung eine
Absage erhalten, wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00€
erhoben.
4.3. Der Mieter / die Mieterin haftet insbesondere für
Schäden, die durch Erschütterung oder falsche Spannung an Lampen oder
Elektrogeräten der durch die vom gemieteten Gegenstand ausgehende
Betriebsgefahr entstehen. Um sich vor den Folgen von Beschädigungen oder
Verlust zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch
den Mieter / die Mieterin abgeschlossen werden.
4.4. Evtl. anfallende Gema-Gebühren sind vom Mieter
zu tragen.
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5. Nutzung der Geräte
5.1. Bleiben technische Geräte/Zubehör ohne dem
dazugehörigen Bedienpersonal aufgebaut, ist der Mieter / die Mieterin für
die ordnungsgemäße Bewachung und Versicherung der Geräte
verantwortlich. Eventuell entstehende Kosten trägt der Mieter / die
Mieterin.
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6. Voraussetzungen des Vermieters / der
Vermieterin
6.1. Ein geschützter Bereich von etwa 5 m² und
eine Abstellmöglichkeit für das Equipment sowie eine stabile
Stromversorgung muss gewährleistet sein.
6.2. Uns muss die Möglichkeit eingeräumt werden,
rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung unser Equipment aufzubauen und
einen ungestörten Soundscheck durchzuführen.
6.3. Die Sicherheit des Bedienpersonals während der
Anwesenheit muß gewährleistet sein. Sollte dennoch eine Gefährdung des
Bedienpersonals auftreten, kann von unserer Seite aus vom Vertrag zurückgetreten
werden. Die Kosten berechnen sich dann wie in Punkt 2.4. 6.4. Für das
leibliche Wohl des Personals ist Sorge zu tragen.
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7. Zahlung
7.1. Der Mieter / die Mieterin ist zur Zahlung des
Gesamtpreises ohne Abzug in Bar verpflichtet. 7.2. Kommt der Mieter / die
Mieterin seiner / ihrer Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, so
sind wir berechtigt, 4% Verzugszinsen sowie Schadenersatz in Rechnung zu
stellen. Rechtliche Schritte behalten wir uns vor.
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8. Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten des
Mieters / der Mieterin werden von uns mittels elektronischer
Datenverarbeitung gespeichert.